Kapitalanlagen in Immobilien erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.
Dabei bedarf es nicht unbedingt des eigenen Erwerbs einer Immobilie oder der langfristigen Beteiligung an einem Immobilienfonds, um an der fortdauernden Wertentwicklung im deutschen Immobilienmarkt partizipieren zu können.
Ein wesentlicher Teil der Wertentwicklung einer Immobilie findet während der Projektentwicklungs- und Bauphase und nicht während der Betriebsphase der Immobilie statt.
Diese Vermögensanlagen bieten Ihnen die Möglichkeit, bereits in diesem frühen Stadium in den Erwerb, die Entwicklung und den Bau von Immobilien zu investieren und im Rahmen eines nachrangigen Darlehens an die Projektgesellschaft festvereinbarte Zinsen zu erzielen.
Die Besonderheit dieser Angebote ist u. a., dass der Initiator nicht nur in Form einer Patronatserklärung haftet, sondern auch eigenes Geld aus seinem Privatvermögen investiert, das er erst zurück bekommt, wenn alle Anleger ihr Geld plus Zinsen zurück bekommen haben.
– Anlageart: Immobilien Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt*
– Laufzeiten: 12 Monate, 18 Monate oder 24 Monate
– Zins: 6 %
– Patronatserklärung der Muttergesellschaft
– Anbieter ist mit eigenem Geld investiert
– Kein Blindpool
* Allgemeine Informationen zu Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
Bei einem mit qualifiziertem Nachrang versehenen Darlehen tragen Sie als Darlehensgeber ein (mit-)unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers.
Ihre Forderungen auf Rückzahlung des Darlehensbetrages und auf Zinszahlung im Rahmen eines mit qualifiziertem Rangrücktritt versehenen Darlehensvertrages begründen unmittelbare, nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers, die eine vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre enthalten. Zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung des Darlehensnehmers im Sinne des § 19 Abs. 2 InsO sowie für den Fall der Durchführung eines Liquidationsverfahrens wird gem. § 39 Abs. 2 InsO hinsichtlich sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche des Darlehensgebers aus dem Darlehensvertrag mit qualifiziertem Rangrücktritt – einschließlich der Ansprüche auf Rückzahlung
und Verzinsung des Darlehensbetrages – ein Rangrücktritt in der Weise vereinbart, dass die Ansprüche erst nach sämtlichen Ansprüchen und Forderungen aller bestehenden und zukünftigen (nicht nachrangigen) Gläubiger des Darlehensnehmers zu befriedigen sind. Ihre Forderungen können nur aus künftigen Jahresüberschüssen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freien Vermögen, das nach Befriedigung aller anderen Gläubiger der Darlehensnehmerin verbleibt, beglichen werden. Dies hat zur Folge, dass die Rückzahlung des Darlehensbetrages und die Zahlung des Darlehenszinses dauerhaft ausbleiben können. Dies kann wiederum zum Totalverlust des investierten Kapitals führen.
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